Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle dem
Fotografen erteilten Aufträge, Angebote und Leistungen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für
zukünftige Aufträge.

Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass
ausschließlich die vorliegenden AGB gelten sollen. Etwaige
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

"Fotografien" im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie
erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Papierbilder, Bilder auf Leinwand,
Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, etc.).

Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich
der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei.
Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

II. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maße des
Urheberrechtsgesetz zu.Die vom Fotografen erstellen Fotografien sind grundsätzlich
nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders
ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken , ist - sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart - nur das  einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe an
Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über
nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

Der Auftraggeber hat kein Recht das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der
Verwertung der Fotografien muss der Fotograf als Urheber des Lichtbildes
genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
den Fotografen zum Schadensersatz. Die Roh-Dateien bleiben beim Fotografen.

Eine Herausgabe der Roh-Dateien erfolgt grundsätzlich nicht.

Jede Veränderung und Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.

Eine kommerzielle Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher
Form vorliegend -durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit
vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt
auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte
verändert wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen
angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in
Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete Fotografien im Dateiformat JPG.
Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von Rohdateien ist
ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der Aufnahmen durch den Fotografen ist
nicht Gegenstand des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne
Gewähr.

Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der besten Bilder als
Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne
Einschränkungen für seine Internetseite, Werbeunterlagen und Social Media
nutzen. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter frei.

III. Vergütung
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar vereinbart.

Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber
gerät in Verzug wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach
Zugang der Rechnung begleicht.

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die
der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom
Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,
sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war,
entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.


IV. Haftung/Schadenersatz
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der
Fotograf für nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem
Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

Der Fotograf organisiert mit größter Sorgfalt seine Buchungen. Sollte jedoch auf
Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche
Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) eine
Vertrageserfüllung nicht möglich sein, kann keine Haftung für jegliche daraus
resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

Sollte der Auftraggeber aus oben angeführten Gründen seinerseits den Vertrag nicht erfüllen
können,entstehen ihm keine Folgekosten.
Bei vorsätzlicher Nichterfüllung des Vertrages hat der Fotograf das Recht auf Schadens-
ersatzforderung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars.

V. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr
erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.

VI. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.